Zielgruppe
Untere Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, Große Kreisstädte, Stadtkreise), Ordnungs- und Bürgerämter, Tiefbauämter und Bauhöfe, Gemeindevollzugsdienst und Kommunaler Ordnungsdienst sowie Neu- und Quereinsteiger, Führungskräfte und Sachgebietsleitungen. Für Einsteiger und Fortgeschrittene.
Seminarziel
Wer Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum anordnet, trägt Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und für die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Das Seminar führt von den Rechtsgrundlagen der §§ 44 und 45 StVO und der VwV-StVO über die Prüfung von Verkehrszeichenplänen bis zur Anordnung von Regelplänen nach RSA 21.
Der Referent erlässt diese Anordnungen selbst täglich in einer Straßenverkehrsbehörde. Sie lernen an echten Praxisfällen, worauf es ankommt und welche Fehler Sie vermeiden.
Mit Praxisfällen, typischen Fehlern und Musterformulierungen für Anordnung, Dokumentation und Aktenführung.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten§§ 44, 45 StVO, VwV-StVO und die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.
- Anordnungen erlassenAnordnungen nach § 45 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 StVO sowie nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO.
- VerkehrszeichenpläneVerkehrszeichenpläne prüfen und anordnen.
- Regelpläne nach RSA 21Regelpläne anordnen, Änderungen und Ergänzungen im Einzelfall.
- Haltverbote, Umleitungen und SicherungPrüfen und anordnen, Verkehrsbeschränkungen mit ergänzenden Festlegungen, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs.
- BeteiligungFeuerwehr, Straßenbaulastträger, ÖPNV und Müllentsorgung rechtzeitig einbinden.
- Dokumentation und PraxisfälleAktenführung, Musterformulierungen und typische Fehler aus der Praxis.
Lernziele
- Verkehrsrechtliche Anordnungen rechtlich fundiert erlassen
- Die Voraussetzungen des § 45 StVO im Einzelfall umsetzen
- Baustellenanordnungen vornehmen und Verkehrszeichenpläne anordnen
Ihr Referent
Dominik Atorf
Verwaltungsfachwirt · Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fellbach, Schwerpunkt Verkehrsrecht und verkehrsrechtliche Anordnungen
Dominik Atorf ist seit 2017 bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fellbach tätig und verantwortet dort das Aufgabengebiet Verkehrsrecht und verkehrsrechtliche Anordnungen. Er erlässt täglich verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Veranstaltungen, dauerhafte Beschilderungen und Markierungen. Zuvor war er 20 Jahre als Fachkraft für Schutz und Sicherheit in der Sicherheitsbranche tätig. Seine Praxiserfahrung gibt er als Dozent an Kolleginnen und Kollegen weiter.
Online-Termine
Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.
Die Online-Termine finden über Microsoft Teams statt. Den Teilnahmelink erhalten alle angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Eine eigene Teams-Lizenz ist nicht erforderlich – die Teilnahme ist über den Browser oder die Teams-App möglich. Sie benötigen lediglich einen PC oder Laptop mit Internetverbindung, Kamera und Mikrofon.
Angebotsformate & Preise
Schwerpunkt: Arbeitsstellen rechtlich fundiert anordnen
- Rechtsgrundlagen: §§ 44, 45 StVO, VwV-StVO und Zuständigkeiten
- Anordnungen nach § 45 StVO und Verkehrszeichenpläne
- Regelpläne nach RSA 21, Haltverbote und Umleitungen
- Beteiligung, Dokumentation und Praxisfälle
Das vollständige Themenmodul exklusiv für Ihre Behörde – mit Ihren Satzungen, Ihren Fällen und ausreichend Zeit für Fragen. Termin nach Vereinbarung.
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