Zielgruppe
Gemeindevollzugsdienst, Ordnungsämter und Straßenverwaltungen, die Sondernutzungen kontrollieren, Erlaubnisse vorbereiten oder Verstöße ahnden.
Seminarziel
Ob Außenbewirtung, Warenauslage oder Baustelleneinrichtung: Die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus braucht eine Erlaubnis. Das Seminar vermittelt die Systematik von Gemeingebrauch und Sondernutzung nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg und zeigt, wie der Außendienst Verstöße erkennt und konsequent abstellt.
Mit Prüfschema für die Kontrolle vor Ort und Musterformulierungen für Anordnungen gegenüber Gewerbetreibenden.
Inhalte
- Gemeingebrauch und SondernutzungAbgrenzung nach dem Straßengesetz BW, Anliegergebrauch, Erlaubnispflicht.
- SondernutzungssatzungErlaubnis, Auflagen, Gebühren und Befristung nach kommunaler Satzung.
- Außengastronomie und WarenauslagenFlächen, Durchgangsbreiten, Barrierefreiheit, Kontrollpraxis.
- Werbeaufsteller und PlakateKundenstopper, mobile Werbung, Abgrenzung zur wilden Plakatierung.
- Baustellen und ContainerSondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 StVO), Absicherung.
- Verstöße abstellenBeseitigungsanordnung, Ersatzvornahme, Bußgeld und Gebührennachforderung.
Lernziele
- Gemeingebrauch und Sondernutzung sicher abgrenzen
- Erlaubnisse und Auflagen vor Ort kontrollieren
- Unerlaubte Sondernutzungen rechtlich fundiert abstellen
- Beseitigung anordnen und Ersatzvornahme vorbereiten
- Bußgeldverfahren sauber einleiten
Online-Termine
Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.
- Di, 16.02.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
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Angebotsformate & Preise
Schwerpunkt: Kontrolle und Durchsetzung im Außendienst
- Gemeingebrauch und Sondernutzung nach Straßengesetz BW
- Außengastronomie, Warenauslagen und Werbeaufsteller
- Baustellen, Container und verkehrsrechtliche Anordnung
- Beseitigungsanordnung, Ersatzvornahme und Bußgeld
Das vollständige Themenmodul exklusiv für Ihre Behörde – mit Ihren Satzungen, Ihren Fällen und ausreichend Zeit für Fragen. Termin nach Vereinbarung.
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