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Seminarthemen · Umwelt & Abfall

Lärm durch Laubbläser, Ruhezeiten und Nachbarschaftslärm

Laubbläser, Rasenmäher, Partylärm: wann der Staat einschreiten darf, wann es eine Privatsache ist und wie Lärmbeschwerden rechtlich fundiert bearbeitet werden.

Online via MS Teams 08:30 – 12:30 Uhr 249 € pro Person Inhouse auf Anfrage Baden-Württemberg

Zielgruppe

Gemeindevollzugsdienst und Ordnungsämter, die Lärmbeschwerden bearbeiten, Nachtdienste leisten oder Ruhezeitenregelungen vollziehen.

Seminarziel

Lärmbeschwerden sind emotional und rechtlich vielschichtig. Das Seminar sortiert die Rechtsgrundlagen – von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung über Polizeiverordnungen bis zu § 117 OWiG – und zeigt, wie man Beschwerden prüft, vor Ort einschreitet und Konflikte zwischen Nachbarn richtig einordnet.

Öffentliches oder privates Recht?

Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlich. Das Seminar zeigt, wo die Zuständigkeit der Behörde beginnt – und wo sie endet.

Inhalte

  • Geräte- und Maschinenlärm
    32. BImSchV: Betriebszeiten für Laubbläser, Rasenmäher und andere Geräte.
  • Ruhezeiten
    Regelungen der kommunalen Polizeiverordnung, Sonn- und Feiertagsschutz.
  • Unzulässiger Lärm
    § 117 OWiG, Gaststätten- und Veranstaltungslärm, Abgrenzung zur Polizei.
  • Nachbarschaftslärm
    Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ansprüche, Schlichtung.
  • Vorgehen bei Beschwerden
    Feststellung, Wahrnehmung als Beweis, Anordnungen und Bußgeld.

Lernziele

  • Lärmvorschriften sicher zuordnen
  • Betriebszeiten nach der 32. BImSchV anwenden
  • Unzulässigen Lärm rechtlich fundiert feststellen
  • Zivilrechtliche Streitigkeiten abgrenzen
  • Beschwerden strukturiert bearbeiten

Online-Termine

Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.

Webinar via Microsoft Teams

Die Online-Termine finden über Microsoft Teams statt. Den Teilnahmelink erhalten alle angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Eine eigene Teams-Lizenz ist nicht erforderlich – die Teilnahme ist über den Browser oder die Teams-App möglich. Sie benötigen lediglich einen PC oder Laptop mit Internetverbindung, Kamera und Mikrofon.

Angebotsformate & Preise

Feste Termine
Online-Seminar (Halbtag)
08:30 – 12:30 Uhr Via Microsoft Teams

Schwerpunkt: Rechtsgrundlagen und Einschreiten vor Ort

  • Laubbläser und Geräte: 32. BImSchV
  • Ruhezeiten nach kommunaler Polizeiverordnung
  • Unzulässiger Lärm (§ 117 OWiG)
  • Nachbarschaftslärm und Bearbeitung von Beschwerden
249 € pro Person · Endpreis, keine USt. gem. § 19 UStG
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