Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/innen des Gemeindevollzugsdienstes sowie an Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes, die ihre Kenntnisse im Polizeirecht Baden-Württemberg auffrischen möchten.
Seminarziel
Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmenden ein fundiertes Verständnis der zentralen Vorschriften des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW). Anhand praxisnaher Beispiele wird aufgezeigt, wie polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen rechtssicher begründet, geprüft und angewendet werden. Das Seminar eignet sich besonders für Berufseinsteiger/innen und Quereinsteiger/innen, die noch keine oder nur geringe Vorkenntnisse im Polizeirecht besitzen, ist aber auch für erfahrene Mitarbeiter/innen zur Auffrischung geeignet.
Inhalte
Aufgaben der Polizei – Allgemeinauftrag nach § 1 PolG BW
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Bedeutung des AllgemeinauftragsBedeutung des Allgemeinauftrags als Grundlage des polizeilichen Handelns und Aufgaben der Polizei zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Prävention und RepressionAbgrenzung zwischen präventivem (gefahrenabwehrendem) und repressivem (strafverfolgendem) Tätigwerden sowie Verhältnis des Generalauftrags zu spezielleren Befugnisnormen.
Begriffe der Gefahrenabwehr
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Öffentliche Sicherheit und OrdnungBegriff der öffentlichen Sicherheit und öffentlichen Ordnung sowie Begriff der Gefahr mit Abstufungen: konkrete Gefahr, gegenwärtige Gefahr, erhebliche Gefahr.
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Konkrete Gefahr, dringende Gefahr, gegenwärtige Gefahr und abstrakte GefahrAbgrenzung der Gefahrenbegriffe und deren Bedeutung für die Eingriffsschwelle polizeilichen Handelns sowie Störung als bereits eingetretene Beeinträchtigung.
Generalklausel und Befugnisnormen – §§ 1, 3 PolG BW, § 125 PolG BW, § 31 DVO PolG BW
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Funktion der GeneralklauselFunktion der Generalklausel als Auffangbefugnis und Voraussetzungen für deren Anwendung (Subsidiarität), Bedeutung von § 125 PolG BW sowie Regelungsgehalt des § 31 DVO PolG BW und dessen praktische Relevanz.
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Zusammenspiel der NormenZusammenspiel der genannten Normen im Prüfungsschema einer Maßnahme.
Sachliche und örtliche Zuständigkeit
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Zuständigkeitsabgrenzung Polizeivollzugsdienst und OrtspolizeibehördeAbgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Polizeivollzugsdienst und Ortspolizeibehörde, Organisation der Polizei in Baden-Württemberg sowie Kriterien zur Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.
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Folgen fehlerhafter ZuständigkeitsannahmeAuswirkungen einer fehlerhaften Zuständigkeitsannahme auf die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme.
Verhältnismäßigkeit – § 5 PolG BW
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Die drei Stufen der VerhältnismäßigkeitsprüfungGeeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) sowie Anwendung anhand praktischer Fallbeispiele.
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Häufige Fehler in der PraxisTypische Fehler bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung und deren Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen.
Ermessensausübung und Ermessensfehler
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Gebundene Entscheidung vs. ErmessensentscheidungPflichtgemäße Ausübung des Ermessens (Entschließungs- und Auswahlermessen) sowie typische Ermessensfehler: Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch.
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Praxisbeispiele zur ErmessensausübungAuswirkungen von Ermessensfehlern auf die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme sowie Praxisbeispiele zur Veranschaulichung korrekter Ermessensausübung.
Einzelmaßnahmen des Polizeigesetzes
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Überblick StandardmaßnahmenÜberblick über die wichtigsten Standardmaßnahmen und deren Tatbestandsvoraussetzungen sowie Abgrenzung der Einzelmaßnahmen zur Generalklausel.
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Auswahl der richtigen RechtsgrundlageAuswahl der richtigen Rechtsgrundlage im jeweiligen Einzelfall sowie Anwendungsbeispiele aus dem dienstlichen Alltag.
Angebotsformate & Preise
Vollständiges Themenmodul Polizeigesetz BW – alle Inhalte wie oben beschrieben, praxisnah mit Fallbeispielen und ausreichend Zeit für Fragen.
Schwerpunkt: Gefahrenabwehr und Eingriffsbefugnisse kompakt
- Allgemeinauftrag und Generalklausel (§§ 1, 3 PolG BW)
- Gefahrenbegriffe: konkrete, gegenwärtige und abstrakte Gefahr
- Verhältnismäßigkeit und Ermessensausübung in der Praxis
- Zuständigkeitsabgrenzung GVD und Ortspolizeibehörde
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