Zielgruppe
Gemeindevollzugsdienste und Straßenverkehrsbehörden, die ruhenden Verkehr überwachen und mit E-Scootern und Sharing-Angeboten im Stadtbild umgehen müssen.
Seminarziel
E-Scooter blockieren Gehwege, Autos parken halb auf dem Bürgersteig – und Bürgerinnen und Bürger erwarten ein konsequentes Einschreiten. Das Seminar zeigt, welche Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge gelten, wie Gehwegparken rechtlich fundiert geahndet wird und welche Handhabe die Kommune gegenüber Sharing-Anbietern hat.
Das Seminar berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Einschreiten gegen Gehwegparken und die Folgen für das Ermessen der Behörde.
Inhalte
- Rechtsrahmen für E-ScooterElektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): Zulassung, Versicherung, Nutzungsregeln, Abstellen.
- Sharing-AnbieterAbstellen im öffentlichen Raum als Sondernutzung, Auflagen, Zusammenarbeit mit Anbietern.
- Gehweg- und RadwegparkenVerbote nach StVO, Duldungspraxis, Ermessen und Anspruch der Anwohner auf Einschreiten.
- Ahndung und AbschleppenVerwarnungsgeld, Bußgeldkatalog, Umsetzen von Fahrzeugen und E-Scootern, Kosten.
- DokumentationBeweissichere Feststellungen, Fotos und Halterermittlung.
Lernziele
- Regeln der eKFV sicher anwenden
- Gehwegparken rechtlich fundiert ahnden und Ermessen begründen
- Sharing-Anbietern gegenüber Auflagen durchsetzen
- Umsetzen und Abschleppen verhältnismäßig anordnen
- Verstöße nachvollziehbar dokumentieren
Online-Termine
Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.
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Angebotsformate & Preise
Schwerpunkt: Gehwegparken und E-Scooter im Vollzug
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Vollzug
- Sharing-Angebote als Sondernutzung
- Gehweg- und Radwegparken: Ahndung und Ermessen
- Umsetzen, Abschleppen und Dokumentation
Das vollständige Themenmodul exklusiv für Ihre Behörde – mit Ihren Satzungen, Ihren Fällen und ausreichend Zeit für Fragen. Termin nach Vereinbarung.
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