Zielgruppe
Gemeindevollzugsdienst, Ordnungsämter und Straßenverwaltungen, die abgemeldete, beschädigte oder verwahrloste Fahrzeuge im öffentlichen Raum bearbeiten.
Seminarziel
Abgemeldete Anhänger, ausgeschlachtete Autos, Fahrzeuge ohne Kennzeichen: Sie blockieren Parkraum und können die Umwelt gefährden. Das Seminar zeigt die zwei Wege zur Entfernung – über das Straßenrecht und über das Abfallrecht – und wie das Verfahren von der Feststellung bis zur Kostenerstattung sauber abläuft.
Ob ein Fahrzeug noch Fahrzeug oder schon Abfall ist, entscheidet über Zuständigkeit, Fristen und Kosten – das Seminar liefert dafür klare Abgrenzungskriterien.
Inhalte
- Abgemeldete FahrzeugeFahrzeug ohne Zulassung als unerlaubte Sondernutzung nach dem Straßengesetz BW.
- Schrottfahrzeuge als AbfallAbfallbegriff des KrWG, Altfahrzeuge, Gefahr für Boden und Wasser.
- Halterermittlung und AnhörungAbfragen, Aufforderung mit Fristsetzung, Hinweiszettel am Fahrzeug.
- Entfernung und VerwahrungBeseitigungsanordnung, Ersatzvornahme, sofortiger Vollzug, Verwertung.
- KostenKostenbescheid, Durchsetzung gegenüber Halter und Eigentümer.
Lernziele
- Abgemeldete Fahrzeuge und Abfall sicher abgrenzen
- Das richtige Verfahren wählen
- Halter ermitteln und rechtlich fundiert anhören
- Entfernung und Verwertung veranlassen
- Kosten durchsetzen
Online-Termine
Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.
- Do, 18.03.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
- Di, 29.06.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
- Do, 21.10.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
Die Online-Termine finden über Microsoft Teams statt. Den Teilnahmelink erhalten alle angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Eine eigene Teams-Lizenz ist nicht erforderlich – die Teilnahme ist über den Browser oder die Teams-App möglich. Sie benötigen lediglich einen PC oder Laptop mit Internetverbindung, Kamera und Mikrofon.
Angebotsformate & Preise
Schwerpunkt: Verfahren von der Feststellung bis zur Entfernung
- Abgemeldete Fahrzeuge als unerlaubte Sondernutzung
- Schrottfahrzeuge als Abfall nach dem KrWG
- Halterermittlung, Anhörung und Fristsetzung
- Entfernung, Verwertung und Kostenbescheid
Das vollständige Themenmodul exklusiv für Ihre Behörde – mit Ihren Satzungen, Ihren Fällen und ausreichend Zeit für Fragen. Termin nach Vereinbarung.
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