Zielgruppe
Gemeindevollzugsdienst, Ordnungsämter und Bauhöfe, die Plakatierungen kontrollieren und Verunreinigungen öffentlicher Flächen bearbeiten.
Seminarziel
Wildes Plakatieren und Graffiti prägen das Stadtbild negativ – und die Beseitigung ist teuer. Das Seminar zeigt, wann Plakate erlaubt sind, wie man den Veranstalter als Verantwortlichen heranzieht und welche Rolle Strafrecht, Straßenrecht und Polizeiverordnung spielen.
Ein eigener Abschnitt behandelt die Besonderheiten der Wahlplakatierung und den Umgang mit Parteien vor Wahlen.
Inhalte
- Plakatierung als SondernutzungErlaubnispflicht nach dem Straßengesetz BW, Plakatierungsrichtlinien, Wahlwerbung.
- PolizeiverordnungVerbot des Plakatierens und Beschmierens, Bußgeldtatbestände.
- Graffiti und Sachbeschädigung§ 303 StGB, Strafantrag der Kommune, Zusammenarbeit mit der Polizei.
- Verantwortliche ermittelnVeranstalter als Zweckveranlasser, Anhörung, Nachweis.
- Beseitigung und KostenBeseitigungsanordnung, Ersatzvornahme, Kostenbescheid.
Lernziele
- Erlaubte und unerlaubte Plakatierung unterscheiden
- Veranstalter als Verantwortliche heranziehen
- Graffiti strafrechtlich richtig einordnen
- Beseitigung rechtlich fundiert durchsetzen
- Kosten geltend machen
Online-Termine
Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.
- Do, 25.02.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
- Di, 08.06.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
- Di, 05.10.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
Die Online-Termine finden über Microsoft Teams statt. Den Teilnahmelink erhalten alle angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Eine eigene Teams-Lizenz ist nicht erforderlich – die Teilnahme ist über den Browser oder die Teams-App möglich. Sie benötigen lediglich einen PC oder Laptop mit Internetverbindung, Kamera und Mikrofon.
Angebotsformate & Preise
Schwerpunkt: Verantwortliche heranziehen und Beseitigung durchsetzen
- Plakatierung als Sondernutzung, Wahlwerbung
- Polizeiverordnung und Bußgeld
- Graffiti als Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Beseitigung, Ersatzvornahme und Kosten
Das vollständige Themenmodul exklusiv für Ihre Behörde – mit Ihren Satzungen, Ihren Fällen und ausreichend Zeit für Fragen. Termin nach Vereinbarung.
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