Zielgruppe
Meldebehörden, Bürgerämter und Gemeindevollzugsdienst, die Meldedaten prüfen und Ermittlungen im Außendienst durchführen.
Seminarziel
Scheinanmeldungen dienen oft dem Leistungsmissbrauch oder der Verschleierung. Das Seminar zeigt, woran man sie erkennt, welche Ermittlungsbefugnisse die Meldebehörde hat, wie Ermittlungen vor Ort ablaufen und wie das Melderegister rechtlich fundiert berichtigt wird.
Mit Hinweisen zum Datenaustausch mit Ausländerbehörde, Jobcenter und Polizei im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse.
Inhalte
- BundesmeldegesetzMeldepflichten, Fristen, Wohnungsbegriff, Haupt- und Nebenwohnung.
- WohnungsgeberbestätigungPflichten des Wohnungsgebers, Verbot der Gefälligkeitsbestätigung.
- Scheinanmeldungen erkennenTypische Anzeichen, Überbelegung, Briefkastenadressen.
- Ermittlungen im AußendienstBefugnisse, Ortsbesichtigung, Befragung, Dokumentation.
- FolgenBerichtigung des Melderegisters, Abmeldung von Amts wegen, Bußgeld.
Lernziele
- Meldepflichten sicher anwenden
- Scheinanmeldungen erkennen
- Ermittlungen im Außendienst rechtlich fundiert durchführen
- Das Melderegister korrekt berichtigen
- Bußgeldverfahren einleiten
Online-Termine
Die Online-Termine finden jeweils von 08:30 – 12:30 Uhr statt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und melden Sie sich direkt an.
- Do, 25.03.202708:30 – 12:30 UhrAnmelden →
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Die Online-Termine finden über Microsoft Teams statt. Den Teilnahmelink erhalten alle angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Eine eigene Teams-Lizenz ist nicht erforderlich – die Teilnahme ist über den Browser oder die Teams-App möglich. Sie benötigen lediglich einen PC oder Laptop mit Internetverbindung, Kamera und Mikrofon.
Angebotsformate & Preise
Schwerpunkt: Ermittlung und Berichtigung bei Scheinanmeldungen
- Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz
- Wohnungsgeberbestätigung und Gefälligkeitsbescheinigung
- Ermittlungen im Außendienst
- Berichtigung des Melderegisters und Bußgeld
Das vollständige Themenmodul exklusiv für Ihre Behörde – mit Ihren Satzungen, Ihren Fällen und ausreichend Zeit für Fragen. Termin nach Vereinbarung.
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